Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bankettveranstaltungen
Die AGBs gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1. Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer uns gegenüber als Auftraggeber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
2. Bankettveranstaltungen
Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere Veranstaltungen wie Hochzeiten, Weihnachtsfeiern, Geburtstage, gemeinsame Essen, kalte Buffets etc. verstanden.
3. Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Veranstalters und einer entsprechenden schriftlichen Buchungsbestätigung durch uns zustande.
4. Teilnehmerzahl
(1) Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer bei Reservierung noch nicht verbindlich mitteilen, so sind Abweichungen nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich. Für diesen Fall ist allerdings die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 1 Arbeitstag vor der Veranstaltung mitzuteilen.
(2) Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl über der in der Reservierung oder über der einem Arbeitstag vor der Veranstaltung mitgeteilten Zahl, rechnen wir auf Grundlage der tatsächlichen Teilnehmerzahl ab. Bei einer Unterschreitung der mitgeteilten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl.
(3) Ist eine Person aufgrund von Krankheit verhindert an der Veranstaltung teilzunehmen, entfällt hierdurch jedoch nicht der Vergütungsanspruch bzgl. des bestellten Essens.
(4) Umbestellungen hinsichtlich des ursprünglich bestellten Speisen sind bei der Veranstaltung nicht möglich.
5. Veranstaltungen mit à la carte
Weicht die tatsächliche Anzahl der Gäste in großem Ausmaß (Differenz größer als 20%) von der ursprünglich reservierten Gästeanzahl ab, behalten wir uns das Recht vor, eine Pauschale zu verlangen, die den Umsatzausfall entschädigt.